AGB
AGB
AGB – Stand: Januar 2021
1.) Gegenstand und Geltungsbereich
a) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der OBSESSION GmbH, nachfolgend in Kurzform „OBSESSION“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen im Bereich Events, Promotion und Incentives sowie Lager- & Logistik.
b) Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und/oder Leistungsbeschreibungen im Kostenvoranschlag von OBSESSION.
c) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
d) Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
e) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von OBSESSION schriftlich anerkannt sind. Die Abnahme der Leistungen von OBSESSION gilt auf jeden Fall als Annahme / Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
f) OBSESSION ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Agentur- oder Dienstleistung ganz oder teilweise einzustellen.
2.) Präsentation
a) Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von OBSESSION. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu verwenden. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an OBSESSION zurückzugeben.
b) Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es OBSESSION unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
c) Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seine Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.
3.) Zustandekommen eines Vertrages
a) Der Vertrag über eine Dienstleistung von OBSESSION kommt mit der Gegenzeichnung des Kostenvoranschlages oder die schriftliche Annahme eines „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ durch den Kunden zu Stande. In Ausnahmefällen kann die Annahme des „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ auch durch mündliche Bestätigung oder schlüssige Handlung innerhalb der Korrespondenz erfolgen.
b) Die Freigabe des Angebotes ist als Annahme gemäß § 144 BGB zu werten.
c) OBSESSION kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Zusage oder einer Vorauszahlung abhängig machen. OBSESSION ist in der Annahme des Vertrages frei.
d) Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesondert aufgeführt wird.
4.) Leistungsumfang
a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sich umgehend über mögliche Änderungen der vertraglichen Grundlagen (z.B. Leistungsumfang) zu informieren.
b) Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich geleistet werden oder Mehraufwendungen / -ausgaben, die durch unrichtige Angaben des Kunden, durch nicht von OBSESSION verschuldete Fehler, gleich welcher Art, oder Fehler von Dritten, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von OBSESSION sind, bedingt sind, bedürfen einer gesonderten Berechnung gemäß den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur.
c) OBSESSION ist berechtigt, die Erfüllung von Leistungen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, abzulehnen.
5.) Vertragsdauer und Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit dem im Haupt- / Grundvertrag genannten Datum und ist gültig für den vereinbarten Zeitraum. Das Recht der fristgerechten Kündigung oder der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Vertragsparteien gemäß den Bestimmungen im Haupt / Grundvertrag zur Seite.
b) Im Falle der Kündigung des Kunden ohne wichtigen Grund erhält OBSESSION die vereinbarte Vergütung für bereits vollständige oder teilweise erbrachte Leistungen. Des Weiteren hat OBSESSION Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden entsprechend der unter 8. e) definierten Stornostaffeln. Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadenersatzes, durch entsprechenden Nachweis des entstandenen Schadens, bleibt OBSESSION vorbehalten.
c) Wird die Durchführung des ursprünglich erteilten Auftrages aufgrund anderer, nicht von den Vertragsparteien zu vertretender Gründe vereitelt, so behält OBSESSION Anspruch auf das bereits fällig gewordene Honorar für sämtliche erbrachte Leistungen.
6.) Durchführung und Organisation
a) Voraussetzung jeder zur Organisation und Durchführung eines Auftrages ist in der Regel ein durch den Kunden / Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, eine Kalkulation und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages.
b) Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. OBSESSION wird insofern vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. OBSESSION ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
7.) Mängelhaftung
a) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von OBSESSION bei Abnahme auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Mängel zu rügen. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt / Eventdatum zu rügen.
b) Verlangt der Kunde entsprechende Nacherfüllung, so bleibt es der Auswahl von OBSESSION überlassen, den gerügten Mangel zu beseitigen oder einen geeigneten Ersatz vorzunehmen.
c) Ist eine Nacherfüllung oder Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Ende der Veranstaltung) ausgeschlossen, bleibt dem Kunden nur die Möglichkeit, eine Minderung geltend zu machen.
d) Sollte der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen, steht OBSESSION das Recht zur Seite, Mängelbeseitigungsansprüche erst nach Vertragserfüllung des Kunden zu beseitigen.
8.) Zahlungsbedingungen
a) OBSESSION ist berechtigt, jede erbrachte Leistung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungszugang fällig. Darüber hinaus ist OBSESSION berechtigt, zur Deckung des Aufwandes frei verrechenbare Vorschüsse zu verlangen und eine Schlussabrechnung nach erfolgter Projektdurchführung zu erteilen.
b) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des DiskontsatzÜberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
c) Aufrechnungs- und Abtretungsrecht: Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen Gegenansprüchen die Aufrechnung erklären. Die Rechte einer Vertragspartei aus diesem Vertragsverhältnis sind mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragbar.
d) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
e) Stornogebühren bei Rücktritt des Kunden:
- Bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages: 10 %
- Ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages: 25 %
- Ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages: 50 %
- Ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages: 80 %
- Ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags: 100 %
f) Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
g) Eingeräumte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
9.) Schutzrechte
a) Gemäß § 28 BDSG macht OBSESSION darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Rahmen eines erteilten Auftrags überlassenen Unterlagen oder Dokumente als auch sämtliche Agenturunterlagen des Kunden und OBSESSION dem Bundesdatenschutz unterliegen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für die Dauer der Vertragsbeziehungen zur Geheimhaltung.
c) OBSESSION ist verpflichtet, überlassene Dokumente für die Dauer des jeweiligen Projektes aufzubewahren. Der Kunde wird gebeten, OBSESSION lediglich Duplikate zu überlassen oder vor Versand für die Erstellung eines Duplikates Sorge zu tragen.
d) OBSESSION ist berechtigt, von den jeweiligen Projekten Aufzeichnungen (Bild- oder Tonträger jeder Art) zu fertigen und diese zur Dokumentation, zur Aufbewahrung, für redaktionelle Zwecke und für eigene PR-Maßnahmen zu verwenden.
e) Die Wort-Bildmarke „OBSESSION“ ist Eigentum von OBSESSION und urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser Wort-Bildmarke ist ausschließlich OBSESSION vorbehalten.
10.) Haftung und Haftungsbeschränkung
a) Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von OBSESSION verursacht werden, haftet OBSESSION nur für Schäden, die OBSESSION oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von OBSESSION wird in der Höhe beschränkt auf das Agenturhonorar, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von OBSESSION nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
b) Haftungsbeschränkungen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Beschränkung unberührt.
c) Werden Angebote nach den Angaben oder nach dem Inhalt des zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten erstellt, haftet OBSESSION für die Richtigkeit oder Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit oder Unrichtigkeit wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt.
11.) Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von OBSESSION, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person ist.
b) Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.
Frankfurt am Main im Januar 2021
OBSESSION GmbH