AGB
AGB
AGB – Stand: März 2014
1.) Allgemeines:
a) Die nachfolgenden Bedingungen sind für alle Verträge, Agentur- und Dienstleistungen der OBSESSION GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Bechler, Ferdinand-Happ-Straße 53, 60314 Frankfurt am Main HRB, USt-ID: DE293825249 ausschließlich maßgeblich. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn OBSESSION sie schriftlich bestätigt. Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von OBSESSION, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich von OBSESSION zu bestätigen.
c) Abweichende Bestimmungen durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn sie von OBSESSION ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistungen von OBSESSION gilt auf jeden Fall als Annahme / Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
d) OBSESSION ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern und nach vorheriger Ankündigung die Agentur- oder Dienstleistung ganz oder teilweise einzustellen.
2.) Zustandekommen eines Vertrages:
a) Der Vertrag über eine Dienstleistung von OBSESSION kommt mit der Gegenzeichnung der Geschäftsleistung durch OBSESSION oder die schriftliche Annahme eines „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ durch den Kunden zu Stande. In Ausnahmefällen kann die Annahme des „Angebotes“ / „Kostenvoranschlages“ / „(Grob-)Kalkulation“ kann auch durch mündliche Bestätigung oder schlüssige Handlung innerhalbe der Korrespondenz erfolgen.
b) Die Freigabe des Angebotes ist als Annahme gemäß § 144 BGB zu werten.
c) OBSESSION kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vorlage oder eine Vorauszahlung abhängig machen. OBSESSION ist in der Annahme des Vertrages frei.
d) Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die Rechnungsstellung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche gesondert aufgeführt wird.
3.) Leistungsumfang:
a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sich umgehend über mögliche Änderungen der vertraglichen Grundlagen (z.B. Leistungsumfang) zu informieren.
b) Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich geleistet werden oder Mehraufwendungen / -ausgaben, die durch unrichtige Angaben des Kunden, durch fehlerhafte nicht von OBSESSION verschuldete Fehler, gleich welcher Art, oder Fehler von Dritten, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von OBSESSION sind, bedingt sind, bedürfen einer gesonderten Berechnung gemäß den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur.
c) OBSESSION ist berechtigt, die Erfüllung von Leistungen, die gegen die Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, abzulehnen.
4.) Vertragsdauer und Kündigung:
a) Der Vertrag beginnt mit dem im Haupt- / Grundvertrag genannten Datum und ist gültig für den vereinbarten Zeitraum. Das Recht der fristgerechten Kündigung oder der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund steht beiden Vertragsparteien gemäß den Bestimmungen im Haupt / Grundvertrag zur Seite.
b) Im Falle der Kündigung des Kunden ohne wichtigen Grund, erhält OBSESSION die vereinbarte Vergütung für bereits vollständig oder teilweise erbrachte Leistungen. Des Weiteren hat OBSESSION Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden. Der Schadenersatz beträgt 50 % des Nettoauftrages der noch nicht erbrachten Leistungen. Die Geltendmachung eines höheren entstandenen Schadenersatzes, durch entsprechenden Nachweis des entstandenen Schadens, bleibt OBSESSION vorbehalten.
c) Wird die Durchführung des ursprünglich erteilten Auftrages aufgrund anderer, nicht von den Vertragsparteien zu vertretenden Gründen vereitelt, so behält OBSESSION Anspruch auf das bereits fällig gewordene Honorar für sämtliche erbrachte Leistungen.
5.) Durchführung und Organisation:
a) Voraussetzung jeder zur Organisation und Durchführung eines Auftrages ist in der Regel ein durch den Kunden / Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, eine Kalkulation und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages.
b) Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. OBSESSION wird insofern vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. OBSESSION ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.
6.) Mängelhaftung:
a) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von OBSESSION bei Abnahme auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Mängel zu rügen. Offene Mängel sind sofort, verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt / Eventdatum zu rügen.
b) Verlangt der Kunde entsprechende Nacherfüllung, so bleibt es der Auswahl von OBSESSION überlassen, den gerügten Mangel zu beseitigen oder einen geeigneten Ersatz vorzunehmen.
c) Ist eine Nacherfüllung oder Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Ende der Veranstaltung) ausgeschlossen, bleibt dem Kunden nur die Möglichkeit, eine Minderung geltend zu machen.
d) Sollte der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen, steht OBSESSION das Recht zur Seite, Mängelbeseitigungsansprüche erst nach Vertragserfüllung des Kunden zu beseitigen.
7.) Zahlungsbedingungen:
a) Leistung: OBSESSION ist berechtigt, jede erbrachte Leistung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Rechnungszugang fällig. Darüber hinaus ist OBSESSION berechtigt, zur Deckung des Aufwandes frei verrechenbare Vorschüsse zu verlangen und eine Schlussabrechnung nach erfolgter Projektdurchführung zu erteilen. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet, Fremdleistungen werden generell pauschal inkl. Abwicklungspauschale weiterbelastet. OBSESSION verpflichtet sich, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäße Abrechnung zu erteilen.
b) Zahlungsverzug:
OBSESSION ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges und nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich die OBSESSION die Geltendmachung von Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß §§ 288 ff BGB.
c) Aufrechnungs- und Abtretungsrecht:
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftigen Gegenansprüchen die Aufrechnung erklären. Die Rechte einer Vertragspartei aus diesem Vertragsverhältnis sind mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei übertragbar.
8.) Schutzrechte:
a) Gemäß § 28 BDSG macht OBSESSION darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
b) Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Rahmen eines erteilten Auftrags überlassenen Unterlagen oder Dokumente als auch sämtliche Agenturunterlagen des Kunden und OBSESSION des Bundesdatenschutzes unterliegen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für die Dauer der Vertragsbeziehungen zur Gemeinhaltung. Die vorstehenden Verpflichten der Vertragsparteien können durch gesonderte schriftliche Vereinbarung verlängert oder entsprechend verkürzt werden.
c) OBSESSION ist verpflichtet, überlassene Dokumente für die Dauer des jeweiligen Projektes aufzubewahren. Der Kunde wird gebeten, OBSESSION lediglich Duplikate zu überlassen oder vor Versand für die Erstellung eines Duplikates Sorge zu tragen. Für Unterlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monats nach Abschluß des Vertrages / Projektes zurück verlangt werden, übernimmt OBSESSION keine Haftung.
d) OBSESSION ist berechtigt, von den jeweiligen Projekten Aufzeichnungen (Bild- oder Tonträger jeder Art) zu fertigen und diese zur Dokumentation, zur Aufbewahrung, für redaktionelle Zwecke und für eigene PR-Maßnahmen zu ver-wenden. Die Vertragsparteien genehmigen gegenseitig die Herausgabe von Pressemitteilungen, wobei der jeweilige Urheber namentlich zu benennen ist.
e) Die Wort-Bildmarke „OBSESSION“ ist Eigentum von OBSESSION und ur-heberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser Wort-Bildmarke ist ausschließlich OBSESSION vorbehalten. Die Nennung, Nutzung oder Verfremdung dieser Wort-Bildmarke bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
f) Sämtliche von OBSESSION erstellten Werke, Ideen, Konzepte, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Planungen und Layouts sind Eigentum von OBSESSION. Eine Bearbeitung, Verwendung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von OBSESSION zulässig. Sollte ein Auftrag seitens des potentiellen Kunden nicht erteilt werden, ist es ihm untersagt, die von OBSESSION zur Verfügung gestellten Ideen, Vorschläge, etc. zu verwenden.
9.) Haftung und Haftungsbeschränkung:
a) Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von OBSESSION verursacht werden, haftet OBSESSION nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Wird OBSESSION grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, so ist die Haftung für einen eventuell entstandenen Schaden auf die Höhe des vereinbarten Agenturhonorars beschränkt. Die Haftungs-beschränkung tritt nicht ein, sollte eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sein.
b) Haftungsbeschränkungen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Beschränkung unberührt.
c) Werden Angebote nach den Angaben oder nach dem Inhalt des zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten erstellt, haftet OBSESSION für die Richtigkeit oder Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit oder Unrichtigkeit wurden grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erkannt.
10.) Schlussbestimmungen:
a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person ist.
b) Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt.
Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.
Frankfurt am Main im März 2014
OBSESSION GmbH